Kassenpflichtige Leistungen

Voraussetzung für die Übernahme der pflegerischen Leistungen durch die Krankenkasse ist ein durch die Spitex ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Bedarfsmeldeformular. Verrechnet wird in 5-Minuten Einheiten mit einer Minimaleinsatzzeit von 10 Minuten. 

Die Kosten für die Pflegeleistungen werden durch die Krankenkassen, die Klienten und der Wohngemeinde getragen.  Die Rechnung für KLV-Pflichtige Pflegeleistungen geht direkt an die Krankenkasse. Davon stellt diese ebenfalls die Franchise und den Selbstbehalt von 10% direkt dem Versicherten in Rechnung.

Die aufgeführten KLV Beiträge in Höhe von CHF 76.90,CHF  63.00 und CHF 52.60 übernimmt ihre Krankenkasse, da diese fixen Beiträge durch den Bundesrat festgelegt wurden. Jedoch hat jeder Klient im Kanton Luzern Pro geleisteten Einsatztag einen definierten Festbetrag in maximaler Höhe von 15,35 CHF zu entrichten, respektive CHF 5602.75 pro Jahr.  Ausgenommen hiervon sind nur Personen unter 18 Jahren oder Personen, welche eine Akut und Übergangspflege benötigen, diese Rechnen ihre Leistungen über die MV/IV/EO oder die UV ab. Ebenso Personen, welche einen nachweislichen Unfall erlitten haben, dieser wird vollends vom Unfallversicherer getragen.

Wir sind von Krankenkassen anerkannt.

Dienstleistung

Abklärung und Beratung (A)

- Klientenbeteiligung
 CHF 15.35
- Krankenkassenbeteiligung
 CHF 76.90
- Restfinanzierung der Gemeinde
 CHF 13.75
- Vollkostentarif
 CHF 106.00

Dienstleistung

Behandlungspflege (B)

- Klientenbeteiligung
 CHF 15.35
- Krankenkassenbeteiligung
 CHF 63.00
- Gemeinderestfinanzierung
 CHF 11.65
- Vollkostentarif
 CHF 90.00

Dienstleistung

Grundpflege (C)

- Klientenbeteiligung
 CHF 15.35
- Krankenkassenbeteiligung
 CHF 52.60
- Gemeinderestfinanzierung
 CHF 15.05 
- Vollkostentarif
 CHF 83.00

Nicht Kassenpflichtige Leistungen

Diese Leistungen trägt jeder Klient selbst, da Krankenkassen für diese Leistungen nicht aufkommen. Vereinbarte Einsätze, welche nicht 48 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, werden für den Vereinbarten Zeitraum dem Klienten in Rechnung gestellt. Alle Sitznachtwachen werden pauschal mit 8 Stunden geplant. Alle nicht Kassenpflichtigen Leistungen sind exklusive MwSt. und Nachtzulage.

Einzig für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen besteht die Möglichkeit das ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, sollten sie Interesse daran haben bitten wir sie vorgängig dies mit ihrer Zusatzversicherung abzuklären.

Tarife - NKLV
Abklärung Hauswirtschaft CHF/h 55,00

Hauswirtschaftliche Dienstleistung CHF/h 50,00
Medikamentenbesorgungen CHF/h 25,00
Betreuung CHF/h 65,00
Begleitung CHF/h 60,00
Sitznachtwache Passiv CHF/h 60,00
Sitznachtwache Aktiv CHF/h 72,00
Fahrdienst CHF 5,00 Pauschale 2,00 CHF/Km