Kassenpflichtige Leistungen
Voraussetzung für die Übernahme der pflegerischen Leistungen durch die Krankenkasse ist ein durch die Spitex ausgefülltes und vom Arzt unterschriebenes Bedarfsmeldeformular. Verrechnet wird in 5-Minuten Einheiten mit einer Minimaleinsatzzeit von 10 Minuten.
Die Kosten für die Pflegeleistungen werden durch die Krankenkassen, die
Klienten und der Wohngemeinde getragen. Die Rechnung für
KLV-Pflichtige Pflegeleistungen geht direkt an die Krankenkasse. Davon stellt
diese ebenfalls die Franchise und den Selbstbehalt von 10% direkt dem
Versicherten in Rechnung.
Nicht Kassenpflichtige Leistungen
Diese Leistungen trägt jeder Klient selbst, da Krankenkassen für diese Leistungen nicht aufkommen. Vereinbarte Einsätze, welche nicht 48 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, werden für den Vereinbarten Zeitraum dem Klienten in Rechnung gestellt. Alle Sitznachtwachen werden pauschal mit 8 Stunden geplant. Alle nicht Kassenpflichtigen Leistungen sind exklusive MwSt. und Nachtzulage.
Einzig für Hauswirtschaftliche Dienstleistungen besteht die Möglichkeit das ihre Zusatzversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, sollten sie Interesse daran haben bitten wir sie vorgängig dies mit ihrer Zusatzversicherung abzuklären.
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